Bogenschiessen & Natur

 

Impressum:

Bogenschiessen & Natur
Michael Winkler
Weihenstephaner Steig 8b
85354 Freising

info@winkler.coach

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

mit STRATO AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Voraussetzungen der Teilnahme

Der Teilnehmer kann an einem Kurs für Bogenschießen teilnehmen, wenn er körperlich fit ist, zweckmäßige Bekleidung mitbringt (Wander- oder Bergschuhe, enganliegende Outdoorbekleidung) und die erforderliche Bereitschaft aufweist, sich in die Kursgemeinschaft einzufügen. Die Ausrüstung zum Bogenschießen wird vom Veranstalter gestellt. Sie besteht aus Bogen, Pfeilen, Armschutz und Fingerschutz. Der Teilnehmer muss eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen. Teilnehmern unter 8 Jahren ist die Teilnahme am Bogenschießen nicht gestattet. Minderjährige dürfen nur in Begleitung ihrer Eltern an einem Kurs/ Workshop teilnehmen.

Mindestteilnehmerzahl      

Ein Kurs/ Workshop kann nur durchgeführt werden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von vier Personen erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, wird ein Ersatztermin vereinbart. Dem Teilnehmer entstehen dadurch keine Zusatzkosten. Ansprüche des Teilnehmers aufgrund einer Verschiebung des Termins sind ausgeschlossen. Ein Kurs/ Workshop mit nur zwei Personen kann gegen einen Aufpreis durchgeführt werden. Die Höhe des Aufpreises ist der aktuellen Preisliste zu entnehmen.

2. Anmeldung

Die Anmeldung hat schriftlich oder per E-mail zu erfolgen. Der Teilnehmer erhält vom Veranstalter eine Anmeldebestätigung. Damit ist der Vertrag verbindlich zustande gekommen.

3. Kursgebühr

Die Höhe der Kursgebühr ist der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Die Kursgebühr ist bei Buchung, spätestens jedoch 14 Tage vor Kursbeginn in bar oder per Überweisung zu zahlen. Bei einer kurzfristigen Anmeldung von weniger als zwei Wochen vor Kursbeginn ist der gesamte Betrag sofort zu bezahlen.

In der Kursgebühr sind folgende Leistungen enthalten:

Unterweisung und Betreuung auf dem Parcours/ Trainingsgelände durch den Veranstalter selbst oder einen vom Veranstalter beauftragten Betreuer, Mietgebühr für die Ausrüstung (s. Ziffer 1.) und Parcoursgebühr.

4. Beginn des Kurses

Sämtliche Kurse/ Workshops beginnen an dem jeweils vereinbarten Parcours/ Trainingsgelände.

5. Rücktritt

Der Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung ist nur schriftlich möglich.

Erfolgt der Rücktritt bis zum 30. Tag vor Kursbeginn entsteht eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- €. Bei späterem Rücktritt stellt der Veranstalter eine prozentuale Entschädigung in Rechnung. Sie beträgt vom 29. Tag bis 10. Tag vor Kursbeginn 50%, vom 9. Tag bis 3. Tag vor Kursbeginn 80% und ab dem 2. Tag 100% der Kursgebühr.

Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den  Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringe Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale (s.o.) ausgewiesenen Kosten. Ein Teilnehmer, der den Kurs vorzeitig verlässt, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages.

6. Änderung des Programms/ Ersatztermin

Für den Fall, dass der gebuchte Kurs witterungsbedingt nicht stattfinden kann, wird ein Ersatztermin vereinbart. Dem Teilnehmer entstehen dadurch keine Zusatzkosten. Ansprüche des Teilnehmers aufgrund einer Verschiebung des Termins sind ausgeschlossen.

7. Haftung

Die Kursteilnahme erfolgt auf eigene  Gefahr des Teilnehmers. Zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist der Teilnehmer verpflichtet.

Die Haftung des Veranstalters setzt grundsätzlich grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz voraus, soweit sie sich nicht auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Für Sach- oder Vermögens-    schäden des Teilnehmers haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wenn er selbst keinen Ersatz von einem Dritten (z.B. Versicherer) verlangen kann und sich ein vertragsuntypisches Risiko realisiert.

Der Veranstalter garantiert nicht für einen subjektiv vorgestellten Kurserfolg.

8. Hinweise

Der Veranstalter weist ausdrücklich daraufhin,

dass die Teilnahme am Bogenschießen eine gewisse Fitness voraussetzt und zu einer körperlichen Anstrengung führen kann,

dass der Parcours sich meistens in bergiger (felsiger) Waldlage befindet und die Wege größtenteils Pirschpfade sind,

dass der Teilnehmer für Anreise, Rückreise und Übernachtung selbst Sorge zu tragen hat,

dass für Verpflegung vom Veranstalter nicht gesorgt wird.

9. Anweisungen/ Regeln/ Verstöße

Der Teilnehmer hat den Anweisungen des Betreuers/ Veranstalters Folge zu leisten. Der Teilnehmer ist zur Beachtung der Parcoursregeln verpflichtet. Ein Verstoß eines Teilnehmers gegen die Parcoursregeln führt zum Platzverweis. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages.

10. Verlust der Ausrüstung

Reparaturkosten für die gemietete Ausrüstung, welche vom Teilnehmer über die normale Abnutzung beschädigt wurde, sind von diesem zu ersetzen. Gehen Teile der Ausrüstung verloren (insbesondere Pfeile), hat der Teilnehmer diese zu ersetzen.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGBs unwirksam sein oder werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. Es gilt für diesen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende Ersatzbestimmung - ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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